AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung
1. Allgemeines
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten fĂ¼r alle Lieferungen und Leistungen der Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung. Abweichende Bestimmungen, insbeson-dere Einkaufsbestimmungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrĂ¼cklich schriftlich vereinbart ist. MĂ¼ndliche Vereinbarungen bedĂ¼rfen unserer schriftlichen Bestätigung. Abmachungen mit unseren Vertretern, auch schriftlich erteilte Aufträge, mĂ¼ssen von uns ebenfalls schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote
Unseren Angeboten liegen die hier festgelegten Liefer- und Zah-lungsbedingungen zugrunde. Abweichende Regelungen bedĂ¼rfen der Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend. Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden. Mit Zugang eines unterzeichneten Auftragen bei der Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Käufer ist ab diesem Zeitpunkt zur Abnahme der Ware verpflichtet.

3. Auftragsbestätigung
Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Käufer die Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Alle abweichenden Vereinbarungen bedĂ¼rfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftrags-bestätigung. Erhalten wir vor der Auslieferung der Ware Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhält-nisse des Käufers oder eine entsprechend ungĂ¼nstige Auskunft Ă¼ber sein kaufmännisches Verhalten und seine Zahlungsweise, so können wir die Lieferung von vorheriger Zahlung abhängig machen oder vom Vertrag zurĂ¼cktreten. Der Käufer kann in diesem Fall keinen Schadenersatz geltend machen.

4. Stornierung — RĂ¼cktritt — WarenrĂ¼cknahme
Kommt der Vertrag auf Wunsch des Käufers zur Aufhebung, so behalten wir uns vor, die entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Bei den fĂ¼r den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein RĂ¼cktritt ausgeschlossen. Im Falle eines RĂ¼cktritts und/oder der RĂ¼cknahme gelieferter Ware, die bereits im Gebrauch war, wird eine Wertminderung nach GebrauchsĂ¼berlassung in Rechnung gestellt, die innerhalb des 1. Jahres 50 von 100 des Bestellpreises danach 70 von 100 des Bestellpreises beträgt. Die RĂ¼cknahme beschädigter Ware ist ausgeschlossen.

5. Lieferungen
Die Auslieferungen erfolgen nach unserer Wahl per LKW, Spedition oder Bahn. Ist im Angebot der Versand explizit aufgeĂ¼hrt, liefern wir frachtrei Bordstein bei einem Warenwert von mindestens 250,00 €. Bei geringerem Wert berechnen wir 5% vom Rechnungs-betrag als Frachtanteil. LKW —Anfahrt und Entladung mĂ¼ssen gewärleistet sein. Das Vertragen der Ware beim Benutzer geht zu Lasten des Käufers. Verpackung wird nicht zurĂ¼ckgenommen.

6. Transportrisiko
Bei Versand durch unser Fahrzeug oder unseren Vertragsspediteur geht die Gefahr der Lieferung mit der Ăœbergabe der Ware an den Käufer auf diesen Ă¼ber. Bei Selbstabholung der Ware durch eigene Fahrzeuge oder Ver-tragsspediteur des Käufers geht die Gefahr bei Ausgabe der Ware im Geschäftslokal oder in unserem Lager auf den Käufer Ă¼ber.

7. Lieferzeit und Lieferbehinderung
Die Lieferzeit wird nach Kalenderwochen festgelegt. Der Auslieferungstag in der bestätigten Woche bleibt dem Käufer vorbehalten. Soweit die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung an der ErfĂ¼llung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer, auĂŸergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, insbesondere durch Lieferverzögerung von Vorlieferanten, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, verlängert sich die Lieferzeitzeit in angemessenem Umfang. Wird in Folge eines auĂŸergewöhnlichen Ereignisses (z. B. Streik, Krieg, Naturkatastrophe, Hyperinflation o.ä.) oder aus sonstigen, von uns nicht zu vertretenden GrĂ¼nden die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurĂ¼ckzutreten, sofern wir die Behinderung dem Kunden unverzĂ¼glich schriftlich angezeigt haben. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so wird die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurĂ¼cktreten oder Schadenersatz verlangen kann. Die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung ist verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzĂ¼glich mitzuteilen.
Werden Lieferungen nicht fristgemĂ¤ĂŸ abgenommen, so ist die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen und Schadenersatz zu fordern.

8. MängelrĂ¼ge und Gewährleistung
Beanstandungen erkennbarer Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Ăœbernahme der Lieferung der Fa. Schandert BĂ¼ro-und Objekteinrichtung schriftlich anzuzeigen. BranchenĂ¼bliche, technologisch begrĂ¼ndete Abweichungen in den MaĂŸen, der Form sowie nicht behebbare z. B. in der Natur des Holzes liegenden Farbabweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. MängelrĂ¼gen berechtigen nicht zur ZurĂ¼ckhaltung der Zahlung. FĂ¼r genaue Ăœbereinstimmung mit Farbmuster sowie die absolute GleichmĂ¤ĂŸigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen MöbelstĂ¼cken mit furnierten Oberflächen kann keine Gewähr Ă¼bernommen werden. Bei berechtigten Beanstandungen steht der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung das Recht zu, die Ware entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Der Käufer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur dann, wenn die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung die Nachbes-serung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist unterlĂ¤ĂŸt. RĂ¼cksendungen dĂ¼rfen nur mit Einverständnis der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung erfolgen. RĂ¼cksendungen, die der Käufer zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Käufers. FĂ¼r sämtliche Arbeiten wie Aufstellung, Verankerung, Elektrifizie-rung, usw. die vom Käufer in eigener Verantwortung durchgefĂ¼hrt werden, Ă¼bernimmt die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrich-tung keine Verantwortung. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesse-rung verlangen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natĂ¼rliche Abnutzung, Feuchtig-keit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder WitterungseinflĂ¼sse oder unsachgemĂ¤ĂŸe Behandlung entstehen. Mängel mĂ¼ssen unverzĂ¼glich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden. Die GewährleistungsansprĂ¼che verjähren nach 6 Monaten ab der Ăœbergabe der Ware. GewährleistungansprĂ¼che wegen offensicht-licher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen einer Woche seit Ăœbernahme der Ware rĂ¼gt.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung behält sich das Eigntum an der gelieferten Ware bis zur ErfĂ¼llung aller Forde-rungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Die Vorbehaltsware darf von dem Käufer weder verpfändet noch zur Sicherheit Ă¼bereignet werden. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung berechtigt, auch ohne AusĂ¼bung des RĂ¼cktritts und ohne Nachfristsetzung auf Ko-sten des Käufers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Käufer erklärt sich hierdurch mit der Herausgabe einverstanden. Verkauft oder vermietet der Käufer die Vorbehaltsware an Dritte weiter, so tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung alle Forderungen und Rechte an die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung gehörenden Gegenständen verarbei-tet oder untrennbar verbunden, so erwirbt die Fa. Schandert BĂ¼ro-und Objekteinrichtung das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt
der Verarbeitung oder Verbindung. Gleiches gilt, wenn die Ware der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung mit anderen be-weglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum fĂ¼r den Lieferer. FĂ¼r die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt im Ă¼brigen das Gleiche wie fĂ¼r die Vorbehaltsware. Ăœber ZwangsvollstreckungsmaĂŸnahmen Dritter in die Vorbehalts-ware oder in die der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung abgetretenen Forderungen oder sonstige Sicherheiten hat der Käufer der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung unver-zĂ¼glich unter Ăœbergabe der fĂ¼r eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch fĂ¼r Beeinträchtigungen sonstiger Art. Vorbehaltswae oder Forderungen aus diesen dĂ¼rfen vom Käuferkeinesfalls anderweitig als Sicherheit angeboten oder vergeben werden; es sei denn, der Käufer hat alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegenĂ¼ber der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung erfĂ¼llt.

10. Muster
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstige Unterlagen und Mustern behält sich die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrich-tung ihr Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie sind auf Verlangen unverzĂ¼glich zurĂ¼ckzusenden und dĂ¼rfen nicht an Dritte ohne Einverständnis des Verkäufers weitergegeben werden. MusterstĂ¼cke sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von einem Monat zurĂ¼ckzugeben oder käuflich zu Ă¼bernehmen und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmĂ¤ĂŸig hergestellt werden. Besondere Farbgebungen nach Wunsch des Käufers zählen ebenfalls als Sonderanfertigungen.

11. ErfĂ¼llungsort/ Gerichtsstand
ErfĂ¼llungsort fĂ¼r die Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung. FĂ¼r alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Ă¼ber die GĂ¼ltigkeit des Vertrages ist ausschlieĂŸlich das Gericht am Sitz der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung zuständig, soweit dies vom Gesetz nicht ausdrĂ¼cklich anders bestimmt ist.

12. Zahlungsbedingung
Alle Preise verstehen sich zuzĂ¼glich gesetzlicher Umsatzsteuer ab gĂ¼ltiger Firmenanschrift der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung. Die Zahlungsbedingungen lauten wie folgt: 40 % bei Auftragserteilung 30 % bei Lieferung 30 % nach Abnahme Zalungen sind spätestens 10 Tage nach Fälligkeit zu leisten. Die Gewährung von Skonto ist in den einzelvertraglichen Regelungen gesondert zu vereinbaren. Die Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung behält sich vor 100% Vorkasse bei Neukunden zu nehmen, der Käufer kann als Absicherung eine VertragserĂ¼llungbĂ¼rgschaft bzw. BankbĂ¼rgschaft verlangen. Kommt der Käufer in Verzug, sind Zinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Sonderpreise und Rabatte verlieren bei Verzug eben-falls ihre GĂ¼ltigkeit und es gelten die angegebenen gewöhnlichen Preise der Fa. Schandert BĂ¼ro- und Objekteinrichtung. Gewährleitungseinbehalte sind nicht möglich. Zahlungen zurĂ¼ckzuhalten oder aufzurechnen ist unstatthaft, auch bei Beanstandungen oder Gegenforderungen. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel bedĂ¼rfen der gesonderten Vereinbarung. Bei Wechselzahlungen gehen Wechselkosten zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nur angenommen, wenn die Diskontierung möglich ist.

13. SchluĂŸbemerkung
Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einzelner Vertragsbestimmungen, auch durch Gesetzesänderungen festgestellt, so wird dadurch die RechtsgĂ¼ltigkeit der Ă¼brigen Lieferbedingungen nicht berĂ¼hrt.